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Politische Ponerologie

Die Wissenschaft über die Natur des Bösen und seiner Anwendung für politische Zwecke


von Andrew M. Lobaczewski
(Diese Rohfassung ist nur temporär verfügbar)



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Politische Ponerologie

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Kapitel:
Klappentext
Vorwort des Herausgebers
Vorwort des Autors
Vorwort des Autors zur aktuellen Ausgabe

I. Einleitung
II. Einige unverzichtbare Konzepte
III. Der hysteroide Kreislauf
IV. Ponerologie
V. Pathokratie
VI. Normale Menschen unter pathokratischer Herrschaft
VII. Psychologie und Psychiatrie unter pathokratischer Herrschaft


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Klappentext


Das erste Manuskript dieses Buches wanderte, fünf Minuten bevor die Geheimpolizei im kommunistischen Polen erschien, ins Feuer. Die zweite Kopie, welche mühsam von Wissenschaftlern, die unter unmöglichen Bedingungen der Repression arbeiten mussten, neu zusammengestellt wurde, wurde via Kurier an den Vatikan gesandt. Seine Ankunft wurde nie bestätigt und vom Kurier hörten sie nie mehr etwas. Das Manuskript und all die wertvollen Daten waren verloren. Die dritte Kopie wurde von einem der Wissenschafter (Andrew M. Lobaczewski), der an diesem Projekt arbeitete, geschrieben, nachdem er in den 1980er Jahren nach Amerika flüchten konnte. Zbigniew Brzezinski unterdrückte diese.

Politische Ponerologie - Die Wissenschaft vom Bösen und seiner Anwendung für politische Zwecke wurde genau in dem Schmelztiegel, um den es in diesen Studien geht, geschmiedet. Wissenschaftler, die unter einem repressiven System lebten, entschieden sich, dieses klinisch zu studieren, die Gründer und Unterstützer eines bösen Systems zu analysieren, um herauszufinden, welche gemeinsamen Faktoren zusammenspielen, um des Menschen Grausamkeit gegenüber Seinesgleichen zu steigern und weiter zu verbreiten.

In seiner klinischen, nüchternen Beschreibung der wahren Natur des Bösen schockierend, jedoch auch ergreifend, wenn der Autor die Leiden beschreibt, die die Forscher erfahren haben, die von der Krankheit, die sie studierten angesteckt oder zerstört wurden, so gehört dieses Buch in die Hände aller Bürger von Staaten, die von sich moralische oder humanistische Grundwerte behaupten. Denn eines ist gewiss, Moral und Humanismus können den räuberischen Angriffen des Bösen nicht lange standhalten. Das Wissen um seine Natur, wie es seine Netze erzeugt und verbreitet, wie hinterlistig seine arglistige Vorgehensweise ist, ist das einzige Gegenmittel.

 

Vorwort des Herausgebers

 



Die Besitzer und Betreiber dieser Seiten möchten betonen, daß das hier veröffentlichte Material ein Produkt unserer Nachforschungen und Experimente in superluminaler Kommunikation ist, mit dem Vorbehalt, daß der Leser immer auch selbst Nachforschungen betreiben sollte. Wir laden den Leser ein, uns bei unserer Suche nach Wahrheit, mit aufgeschlossenem, jedoch skeptischem Verstand, zu begleiten. Wir ermutigen weder ein „Anhängertum“ noch den „Wahren Glauben“. Jedoch WOLLEN wir zur Suche nach Wissen und Bewusstheit in allen Bereichen ermutigen; als den besten Weg um die Lüge von der Wahrheit unterscheiden zu können. Wir sind laufend daran, das was wir als entweder für möglich oder wahrscheinlich halten, zu bestätigen und/oder zu verfeinern. Wir tun dies in der ehrlichen Hoffnung, daß die gesamte Menschheit daraus Nutzen ziehen wird. Wenn nicht jetzt, so zumindest zu einem anderen Zeitpunkt in einer unserer wahrscheinlichen Zukünfte.

EU-Recht
Die Europäische Richtlinie 2001/29/EC des Europäischen Paraments und der Rat der Europäischen Union zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft stellt im Kapitel II/Artikel 5 eine ausführliche Liste der möglichen Ausnahmen zu verfügung, die von ihren Staaten implementiert werden können.

In dieser Liste gibt es die Sonderfälle, die die Reproduktion und Kommunikation mit der Öffentlichkeit abdecken (da die Veröffentlichung im Internet diese zwei Tätigkeiten umfasst). Im Allgemeinen werden Sonderfälle auf Grund des Zwecks der beabsichtigten Verwendung geregelt. Zum Beispiel stellt die Richtlinie eine Freistellung aus dem exklusiven Recht der Reproduktion und Kommunikation an die Öffentlichkeit auf, sofern sie "für die Nutzung ausschließlich zur Veranschaulichung im Unterricht oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, sofern - außer in Fällen, in denen sich dies als unmöglich erweist - die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, wann immer dies möglich ist, angegeben wird und soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist;"

Eine andere Ausnahme ist "für die Vervielfältigung durch die Presse, die öffentliche Wiedergabe oder die Zugänglichmachung von veröffentlichten Artikeln zu Tagesfragen wirtschaftlicher, politischer oder religiöser Natur oder von gesendeten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen dieser Art, sofern eine solche Nutzung nicht ausdrücklich vorbehalten ist und sofern die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, angegeben wird, oder die Nutzung von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen in Verbindung mit der Berichterstattung über Tagesereignisse, soweit es der Informationszweck rechtfertigt und sofern - außer in Fällen, in denen sich dies als unmöglich erweist - die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, angegeben wird;"

Alle diese Ausnahmen müssen den dreistufigen Test bestehen, der voraussetzt, dass Ausnahmen nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden dürfen (1), in denen die normale Verwertung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands nicht beeinträchtigt wird (2) und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (3).

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